Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle von Christine Biendl – combine visual (im Folgenden: Auftragnehmer) angenommenen Aufträge im Bereich Branding und Webdesign. Sie umfassen auch Lieferungen und Leistungen durch Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber Verbraucher oder Unternehmer ist.
Die Anerkennung der AGB durch den Auftraggeber erfolgt durch die schriftliche Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge nur in schriftlicher Form entgegen. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Einbeziehung für alle weiteren Aufträge.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Maßgeblich ist die jeweils bei Auftragsbestätigung gültige Fassung der AGB.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt
Ein Angebot des Auftragnehmers stellt kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten wegen höherer Gewalt, aus technischen Gründen oder Krankheit unmöglich wird. Bereits geleistete Honorare sind dem Auftraggeber zu erstatten.
Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Vertrag zurück, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.
3. Honorar und Zahlung
Für jeden Auftrag erstellt der Auftragnehmer ein individuelles schriftliches Angebot. Das vereinbarte Honorar umfasst alle Kosten zur Herstellung des jeweiligen Auftrags.
Eine Überschreitung des kalkulierten Honorars um bis zu 10 % gilt als vertragsgemäß. Überschreitungen über 10 % werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Diese gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen 4 Werktagen schriftlich widerspricht.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Honorar enthalten sind, können gesondert berechnet werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Vorschuss in Höhe von 50 % des Auftragsvolumens zu fordern. Die Zahlung des Vorschusses ist vor Beginn der Arbeiten fällig. Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Vorschuss nicht geleistet wird.
Das restliche Honorar wird bei Abnahme der Leistung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregeln (§ 288 BGB). Zahlungen erfolgen per Überweisung oder in bar.
Teilzahlungen bewirken keine Übertragung der vollen Nutzungsrechte. Diese gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
4. Leistung des Auftragnehmers
Die Leistungen erfolgen nach dem in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungsumfang.
Der Auftragnehmer bestimmt den Arbeitsort und die Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern die Leistungsfristen entsprechend.
Der Auftragnehmer erstellt einen Entwurf zur Abnahme durch den Auftraggeber. Nach erfolgter Abnahme und vollständiger Zahlung wird die Leistung dem Auftraggeber zum Download oder auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Informationen und Materialien (z. B. Logos, Texte, Grafiken) in branchenüblichen Formaten zur Verfügung. Diese müssen rechtzeitig bereitgestellt werden, um eine termingerechte Leistungserbringung zu ermöglichen.
Sämtliche dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen, die geschäftliche Geheimnisse oder urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, sind nach Aufforderung oder bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zurückzugeben.
6. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich geltend gemacht werden. Inhaltliche und geschmackliche Aspekte begründen keinen Mangel und berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungen werden gesondert vergütet.
Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbsrechtliche oder kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der erbrachten Leistungen.
7. Abnahme
Die Leistung des Auftragnehmers gilt als abgenommen, sobald der Auftraggeber den Entwurf als vertragsgemäß anerkannt hat. Die Abnahme kann auch konkludent durch Schweigen innerhalb von 5 Werktagen erfolgen. Mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber die Richtigkeit von Text und Bild.
8. Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Bei höherer Gewalt, Krankheit oder technischen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend.
Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern ebenfalls die Leistungsfrist.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Entwürfe, Designs und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung über. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die erstellten Werke zu verändern, zu bearbeiten oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Verletzt der Auftraggeber die Urheber- oder Nutzungsrechte, ist er verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu zahlen. Sollte keine Vergütung festgelegt worden sein, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von [Betrag] fällig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Schadensersatz vor.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellten Werke für eigene Präsentations- und Werbezwecke zu verwenden.
10. Verschwiegenheitsvereinbarung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags.
11. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so kann ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeübt werden.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Neumarkt i.d. Opf.